Rechtshinweise
" Wer seinen Tacho manipuliert, macht
sich noch nicht einer Fälschung technischer Aufzeichnungen
schuldig. "Das hat der Bundesgerichtshof in einem Grundsatzurteil
(Az. 4 Str 654/79) entschieden. Denn: "Die Wegstreckenanzeige
(Tachos) in einem Kraftfahrzeug ist keine
technische Aufzeichnung im Sinne von §268 StR."
Aber: Wer den Kilometerstand verändert,
um beim Verkauf einen besseren Preis zu erzielen, betrügt
den Käufer. Und darauf steht Gefängnis bis zu
fünf Jahren oder eine Geldstrafe. Abgesehen davon kann
der betrogene Käufer dem Verkäufer jederzeit das
Auto zurückgeben und den Kaufpreis zurückfordern.
Sollten Sie bei Ihrem Fahrzeug eine Tachojustierung vorgenommen haben, weisen wir an dieser Stelle ausdrücklich darauf hin, dass Sie den Käufer über diese Tachoeinstellung informieren müssen. Allerdings ist die Tachojustierung an Mietwagen und Leasingfahrzeugen grundsätzlich verboten.
Hinweise zur Einstellung
Auf Grund von technischen Details ist bei vielen Fahrzeugen eine Kilometer-Differenz von +/- 50 nicht zu vermeiden. Des weiteren weisen wir darauf hin, dass es oftmals nötig ist, den Tacho auszubauen. In dieser Zeit darf auf keinen Fall die Zündung des Fahrzeugs eingeschaltet werden. Sollten Sie das dennoch tun, übernehmen wir keine Haftung dafür.
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